Im Jahr 2024 können Sie 100 Prozent der jährlichen Beitragssumme von maximal 27.565,20 Euro (Ledige) beziehungsweise 55.130,40 Euro (Verheiratete) steuermindernd absetzen. Es gilt die gleiche Besteuerung wie bei gesetzlichen Rentenzahlungen.
*Gegebenenfalls müssen die Aufwendungen für die gesetzliche Rentenversicherung bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit berücksichtigt werden.
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