Seit dem 14. September 2019 setzen Sparkassen und andere Finanzinstitute die neue EU-Richtlinie PSD2 (Payment Services Directive 2) um. Dadurch haben sich Änderungen und Verbesserungen im Zahlungsverkehr und Online-Banking ergeben.
Mit der PSD2-Richtlinie wurden der Verbraucherschutz und die Rechtssicherheit verbessert und der europäische Zahlungsverkehr modernisiert – gleichzeitig wird der Wettbewerb zwischen Banken und neuen Zahlungsdiensteanbietern gefördert. Von diesen Neuregelungen profitiert insbesondere die Entwicklung innovativer Bezahlsysteme. Auch die gestiegenen Anforderungen an den Datenschutz und die Sicherheit von elektronischen Zahlungen werden berücksichtigt.
Durch die PSD2-Richtlinie ist der Kontozugriff von Drittdienstleistern gesetzlich geregelt. Sie können wählen, ob Sie direkt auf Ihr Zahlungskonto zugreifen – zum Beispiel über das Online-Banking Ihrer Sparkasse – oder ob Sie auch Drittdienste eines Zahlungsdiensteanbieters in Anspruch nehmen. Diese Dienste dürfen nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung die entsprechenden Kontodaten abrufen.
Am 14. September 2019 erfolgte ein Update Ihres Online Bankings. Alle wichtigen Details dazu finden Sie hier.
Seit September 2019 sind Online-Zahlungen mit der Sparkassen-Kreditkarte oder Sparkassen-Karte Basis (Debitkarte) vermehrt nur noch mit der App „S-ID-Check“ möglich.
Bitte prüfen Sie unbedingt, ob Sie bei Ihrer Banking-Software oder Ihrer App Sparkasse Business die neueste Version nutzen.
Eine weitere wesentliche Änderung ist die Art und Weise, wie berechtigte Zahlungsdiensteanbieter auf ein online geführtes Zahlungskonto zugreifen und welche Informationen sie abrufen dürfen. Die konkreten Vorgaben hierfür wurden durch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) festgelegt und gelten seit dem 14. September 2019.
Kontoinformations- und Zahlungsauslösedienste, die im Besitz einer entsprechenden Zulassung der deutschen bzw. einer anderen europäischen Aufsichtsbehörde sind, können – sofern eine Zustimmung des Kunden vorliegt – über eine definierte Schnittstelle ("XS2A-API") auf Kontodaten zugreifen bzw. Zahlungen auslösen.
Für Softwareentwickler, die auf Basis dieser Schnittstelle Anwendungen erstellen, stellen wir nachfolgend die benötigten Informationen zur Verfügung. Weitere Informationen rufen Sie über den folgenden Link auf:
Die kostenfreie App unterstützt Sie bei Ihrem Banking. Sie erteilen Ihre Freigabe individuell und sicher direkt an Ihrem Smartphone oder Tablet. Sie können das pushTAN-Verfahren sowohl mit Mobile-Banking-Apps, wie Sparkasse, als auch im Online-Banking oder in Verbindung mit Ihrer Finanz-Software nutzen.
Laden Sie sich jetzt Ihre App kostenfrei herunter1:
Weitere Informationen zum Online-Banking mit pushTAN erhalten Sie hier.
1 Der Hersteller Huawei hat mit der AppGallery einen eigenen Android-App-Store entwickelt und bietet darüber Apps für seine neuen und künftigen Geräte an. Für Huawei-Geräte, die vor dem 9. November 2019 erschienen sind, kann der Google-Play-Store genutzt werden. Für neuere Geräte (z. B. die Mate-30- und P40-Reihe) ist dies nicht möglich. Besitzer solcher Geräte können die Sparkassen-Apps nicht herunterladen und nutzen. Derzeit finden Abstimmungen zwischen Huawei und der Sparkassen-Finanzgruppe statt, um zu prüfen, ob und wie die Apps der Sparkassen über die AppGallery bereitgestellt werden können. Wir informieren Sie auf dieser Seite, sobald dies der Fall ist.